Mai12

Öffnung der Tennisplätze nur für Vereinsmitglieder

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Änderungen auf Grundlage der Lockerung zur "CORONA Pandemie"

Öffnung der Tennisplätze nur für Vereinsmitglieder

Liebe Vereinsmitglieder,

endlich können wir unserem Hobby wieder nachgehen und öffenen aufgrund der Lockerungen zur Corona Pandemie unsere Tennisplätze ausschließlich für Mitglieder ab dem 13.05.2020 unter folgenden Bedingungen:

Aktuelle Tennis-Regeln (gültig ab 11.05.2020)
Ab Montag, 11.05.2020 ist laut Bekanntmachung der bayerischen Staatsregierung „Individualsport“ bzw. „Kontaktloser Sport“ im Freien wieder erlaubt. Es sind die Regeln der gesetzlichen Kontaktbeschränkung einzuhalten. Oberste Priorität hat die Sicherheit und die Vermeidung von Infektionsrisiken. Bis auf Widerruf gelten bei der Benutzung der Tennisanlage folgende Regeln:

1. Zur lückenlosen Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten ist das Betreten der Tennisanlage nur nach Eintragung in die Anmeldeliste (liegt im Tennisheim vor) erlaubt. Die Angaben in der Anmeldeliste haben lückenlos und wahrheitsgemäß zu erfolgen. Mit der Eintragung in der Anmeldeliste werden alle genannten Regeln anerkannt. Zur Eintragung in der Anmeldeliste ist ein eigenes Schreibgerät zu verwenden. Im Interesse aller Beteiligten bitten wir Euch, die Anmeldeliste leserlich und vollständig auszufüllen. Die erhobenen Daten werden ausschließlich im Falle einer notwendigen Nachverfolgung von Infektionsketten verwendet.

2. Die Nutzung der Tennisanlage ist nur für Mitglieder des FC Ballhausen e.V. zulässig. Eine Bespielung durch Gäste ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes möglich.

3. Vorläufig dürfen nur Einzel gespielt werden.

4. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 Meter muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

5. Die Spielerbänke bzw. Sitzgelegenheiten um die Tennisplätze sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu positionieren.

6. Auf den bisher obligatorischen Handschlag wird verzichtet. Das gilt auch für die Begrüßung oder Verabschiedung.

7. Das Duschen nach dem Tennisspielen ist im Vereinsheim nicht gestattet.

8. Desinfektionsmittel liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Spielers. Achtung, die Lockerungen, welche die Benutzung der Tennisanlage ermöglichen, gelten laut Bayerischer Staatsregierung unter dem Vorbehalt, dass das Infektionsaufkommen stabil bleibt/ abnimmt.

Haltet Euch bitte im eigenen Interesse daran.
Wäre unangenehm, wenn wir wieder schließen müssten.

Trotz aller Regeln wünschen wir Euch eine gute und gesunde Zeit – habt Spaß!

Mit sportlichen Grüßen
Eure Vorstandschaft
FC Ballhausen 1955 e.V.

Gez. DM



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